College-Patenschaften in Uganda

Fragen und Antworten (Frequently Asked Questions, FAQ):

Übernahme einer Collegepatenschaft:

Die zu vermittelnden Schüler bzw. Studenten haben i.d.R. alle eine High School mit Examen (O-levels) oder eine Higher Secondary School mit dem Abitur (A-levels) abgeschlossen. Ein wichtiger Schritt zur Berufsausbildung fehlt jedoch noch. An den verschiedenen Colleges lernen sie berufsrelevante Fähigkeiten, z.B. in den Bereichen Lehramt, Hotel & Tourismus, Verwaltung, IT, Krankenpflege, aber auch verschiedene Kurse zur Ausbildung als Schneider/-in, Sekretär/-in und Tourguide (inkl. Führerschein) sind möglich. Einige unserer Abiturschüler möchten eine Universität besuchen, die Kosten hierfür liegen allerdings deutlich über den Collegebeiträgen. Zukünftige Paten erhalten vor Übernahme einer Patenschaft Informationen über die anfallenden Kosten. Der Mindest- Patenschaftsbeitrag liegt bei 30 Euro pro Monat. Oft sind in diesem Betrag Transport und Unterrichtsmaterial nicht oder nur teilweise enthalten, trotzdem können die meisten Colleges für diesen monatlichen Beitrag besucht werden. Die Studenten sind fast an allen Colleges im Boarding, d.h. in Schlafsälen oder Mehrbettzimmern untergebracht. Mahlzeiten sind inklusive.

Auswahl der Patenkinder:

Die Auswahl der Patenkinder ist bereits in der Grundschule erfolgt. Die hier unterstützten Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren alle Patenkinder bei Bwindi Kids - Schulpatenschaften in Uganda e.V.  Die Patenkinder werden von einem Gremium, bestehend aus dem Schulleiter, einem Community-Mitglied und einem Elternbeirat, nach Bedürftigkeit ausgewählt. In erster Linie sind die Kinder Waisen oder Halbwaisen, die bei Verwandten oder Pflegefamilien untergebracht sind oder stammen aus kinderreichen, sehr armen Familien.

Kontakt zum Patenkind:

Der Briefkontakt zum Patenkind ist ausdrücklich erwünscht. Es können auch Päckchen geschickt werden, die relativ zuverlässig ankommen (ich schicke mehrmal im Jahr und bisher ist alles angekommen; bitte keine Lebensmittel schicken). Die Paten schicken die Post direkt an die im Informationsblatt, welches jeder Pate bei Übernahme einer Patenschaft erhält, angegebene Adresse unter Angabe des Patenkindernamens. Die Post wird ca. alle zwei Wochen vom Postamt in Kanungu abgeholt. Richard selbst, der Schulleiter oder eine beauftragte Person (oft Richards Frau Isabella) verteilen die Post an die Jugendlichen. Wenn dabei Fotos gemacht werden, werden diese per Email oder neuerdings auch per Speicherkarte geschickt. Diese Fotos werden bei www.pixum.de hochgeladen und können nach Anmeldung dort von den Paten bestellt werden. Die Briefe sollten in englischer Sprache verfasst sein. Um Portokosten zu sparen werden die Briefe der Kinder von Richard gesammelt und gemeinsam verschickt, dadurch kann es vorkommen, dass die erhaltenen Briefe einige Wochen oder auch Monate alt sind.

Spenden:

Zusätzliche Spenden sind jederzeit möglich und werden für Überweisungskosten, Anschaffungen der Schule oder die Bezahlung von Schulgebühren für Kinder, die noch keinen Paten haben, verwendet (freie Spenden) oder nach Rücksprache für bestimmte Projekte. Sonderspenden für das Patenkind sind nach Rücksprache und nur noch auf das Konto der Privatinitiative Bwindi for College (auch für Bwindi Kids Patenschaften) möglich.

Mittelverwendung:

Die Patenschaftsbeiträge werden für die Gebühren des jeweiliges Colleges verwendet. Die Collegegebühren enthalten in der Regel Unterkunft, Mahlzeiten und Prüfungsgebühren. Transporte zum und vom College, sowie gesonderte Schulmaterialien sind normalerweise nicht enthalten. Bei weiter entfernten Colleges kann eine teilweise oder komplette Übernahme der Transportkosten erfolgen (bei Colleges über 30 Euro/Monat nur nach Rücksprache und üblicherweise nur zu Ferien und Feiertagen). Die Überweisungen, die 2-3 x pro Jahr anfallen, werden zurzeit nach dem Share-System vorgenommen (d.h. ein Teil wird von uns übernommen, ein Teil wird dort vom Überweisungsbetrag abgezogen).

Besuch in Bwindi:

Ein Besuch beim Patenkind ist nur nach Rücksprache mit uns möglich.

Kündigung einer Patenschaft:

Eine möglichst langfristige Unterstützung des Patenkindes ist wünschenswert und häufig mit einer emotionalen Bindung zwischen Pate und Kind verbunden. Dennoch ist eine Patenschaft eine freiwillige Spende und keine Verpflichtung. Eine Patenschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Diese ist dann nach kurzer schriftlicher Mitteilung an Bwindi Kids e.V. zum 1. des Folgemonats gültig. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Patenbeiträge ist nicht möglich, wenn unsererseits rechtzeitig über das Ende der Patenschaft informiert wurde. Gerade bei möglichen Universitätspatenschaften bleibt zu Bedenken, dass sich für diese doch recht teure Unterstützung im Falle einer Kündigung evtl. kein neuer Pate findet. In diesem Fall müßte der Student schlimmstenfalls die Universität verlassen. Daher sollte jede Patenschaftsübernahme gut überlegt sein.

Beendigung einer Patenschaft durch Bwindi for College:

Eine Patenschaft wird beendet, wenn ein Pate den dritten ausstehenden Monatsbeitrag nicht gezahlt hat. Bei Schädigung des Ansehens von Bwindi for College oder Bwindi Kids e.V., der Mitarbeiter oder der Schule, sowie bei Stiftung von Unfrieden oder Schädigung der Zusammenarbeit mit der Schule oder innerhalb der Bwindi Kids Patengemeinschaft behalten wir uns vor die Patenschaft zu beenden. Der Pate erhält über die Kündigung eine schriftliche Mitteilung.